Wir behandeln Ursachen
Seit 2000 engagierte sich unsere Gesellschaft als „Kinderhilfswerk Grozny“ für Kinder in Not.
2021 erkannten wir: „Hilfe darf nicht erst beginnen, wenn die Not da ist.“ Deshalb entwickeln wir heute gemeinsam mit Euch Zukunftsprojekte, die
ökologische, soziale und wirtschaftliche Lösungen
miteinander verbinden.
Die gemeinnützige Gesellschaft
OEKOPROjekt21 Kinder und Zukunft Foundation gGmbH
initiiert, fördert und sichert die Zukunftsprojekte.
Die gewinnorientierte Gesellschaft
EKOPRO Handeln GmbH
erwirtschaftet Erträge für die gemeinnützige Gesellschaft. Somit bleibt das Kapital im Kreislauf und macht uns stark.
Die Gemeinschaft
EMA-Community mit dem EMA-Netzwerk
ist der Motor des Großen Ganzen. Sie wird mit Dir und Euch zur Bewegung. Wir sind bald Viele. Wir handeln positiv und gestalten die Zukunft.
Aktuelles Organisations-Team
Wir suchen Mitgestalterinnen und Mitgestalter.
Für das, was wir aufbauen wollen, brauchen wir dringend weitere Menschen: neue Geister, neue Ideen und Tatkraft.
Ganz besonders wünschen wir uns Frauen, die unser bisher überwiegend männliches Team mit ihren Erfahrungen, Fähigkeiten und Sichtweisen bereichern.
Nicht für eine gewöhnliche Stelle. Sondern für ungewöhnliches Handeln, neue Wege und gemeinsames Echt MAchen.
Was Du besonders gut kannst, wissen wir noch nicht. Vielleicht entsteht Deine Aufgabe erst mit Dir.
Wir und die Zukunft brauchen Dich.

Johann Diethei
Initiator, Gründer und Geschäftsführer
Das Leben ist ein Geschenk. „Was machen wir damit?“ fragte ich mich oft. Wie leben wir, wie sieht unsere Zukunft aus?
Wir brauchen Veränderung! Kommen Lösungen von oben…
Meine Erkenntnis: Sie beginnen unten, im Kleinen – in der Region, bei uns Menschen, die ihr Wissen, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten zusammenbringen können. Altes Wissen kombiniert mit neuen Erkenntnissen und ökologischer Ökonomie schafft gewaltige Synergien. Damit gestalten wir Zukunft.
Dazu brauchen wir die Erde als Lebensgrundlage. Wir können sie nutzen, ohne sie zu zerstören. Für ein selbstbestimmteres Leben und ein anderes Wirtschaften. Die Natur mit ihrer evolutionären Intelligenz gibt uns sehr viel mehr, als sie von uns braucht.
Unser Ziel: Wir bringen Ideen und Möglichkeiten zusammen – für uns und unsere Kinder und für all die „Wunder“-vollen Geschöpfe unserer einzigartigen Erde.

Jovan Pavlović
Verantwortung übernehmen. Kreisläufe schaffen. Zukunft gestalten.
Mit meinem Unternehmen Bionatur EKOPRO d.o.o. in Bosnien und Herzegowina arbeite ich seit 2018 mit Johann Diethei zusammen. Gemeinsam bauten wir mit Landwirten Kräuter an, stellten Destillate her und erfuhren dabei, wie regionale Wertschöpfung und funktionierende Märkte miteinander verbunden werden können.
Daraus entwickelte sich unser Gemeinwohl-Kreislaufkonzept – als Grundlage unseres gemeinsamen Handelns.
Nachhaltigkeit beginnt für mich bei unseren Böden und bei den Menschen, die sie bewirtschaften. Landwirte tragen eine unersetzbare Verantwortung für die Qualität unserer Lebensmittel, die Fruchtbarkeit der Böden und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Als Unternehmer, als gelernter Konditor und ehrenamtlicher Sanitäter verbinde ich vielfältige berufliche Erfahrungen mit meiner engen Beziehung zu Deutschland, wo ich bereits von 1993 bis 2013 lebte und arbeitete.
Mein Ziel ist es, Orte mitzugestalten, an denen Menschen, Natur, Landwirtschaft und regionale Wertschöpfung wieder zusammenfinden. Denn Zukunft entsteht dort, wo Menschen gemeinsam etwas MAchen – für den Boden, für ihre Region und füreinander – für die Zukunft!

Michael Martin
Organisation, digitale Entwicklung und Kommunikation
„Kreative Grundsatz-Fragen zu stellen ist eine meiner besonderen Fähigkeiten“ sagt Johann.
Ich bin ein vielseitig interessierter Kommunikator, wechsle gerne die Perspektive und versuche dabei den Überblick zu behalten. Begonnen als Ehrenamtlicher für OEKOPROjekt21 Kinder und Zukunft Foundation bin ich zwischenzeitlich bei EKOPRO Handeln angestellt.
Eingebunden in mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten bin ich meistens zufrieden im Hier und Jetzt.
„Wer über Probleme redet, schafft Probleme. Wer über Lösungen redet, schafft Lösungen.“ – Steve de Shazer

Winfried Schenk
Mediator – Vermittler und Gestalter, Organisation Forschungsprojekte und Förderprogramme.
Als Ehrenamtlicher eingestiegen, habe ich heute im Zukunfts-Komplex meinen festen Platz und bin mittlerweile bei EKOPRO Handeln angestellt. Ich fühle mich gebraucht und wohl dabei, für das große Ganze dieses Kreislaufprojektes zu handeln. Echt MAchen ist schon immer meine Devise.
So auch für das Thema erneuerbare Energien. Im Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. organisiere ich ehrenamtlich die Aktivitäten der Infostelle Nordbayern. Und ich habe das große Glück, meine Frau als wertvolle Partnerin bei all diesen Tätigkeiten an meiner Seite zu haben.

Irena Savanović
Dipl.-Ing. agr. und
Landwirtschaftsberaterin
Agrar-Ökonomin mit internationaler Erfahrung und Fachfrau für landwirtschaftliche Sonderkulturen.
Als Kontaktperson in alle Ebenen der Produktion, der Produktveredelung und des europäischen Marktes wird sie die Landwirte unterstützen, die Produktions-Abläufe gestalten und die Ausbildung der zukünftigen Berater in BiH für Ökolandwirtschaft mit Stipendien organisieren.
„Wie viele gute Gedanken und Ideen hörte ich bisher? Ein Kommen und Gehen von Versprechen, Sterben von Hoffnungen, Resignation und Überlebenskampf sind für viele Menschen der Alltag. Einige davon suchen mit Verzicht, Not und seelischem Leid ein besseres, nein, ein erträglicheres Leben. Ich weiß, dass viele von denen lieber „zuhause“ bleiben oder zurückkehren wollen, wenn Sie hier bessere Bedingungen bekämen.
„Einem Versprechen glaube ich, das Johann Diethei mir gab, dass wir gemeinsam viel bewegen und zum Besseren verändern werden. Aber erst, als ich erkannte, was das OEKOPROjekt21-Konstrukt darstellt und wie viele kompetente Menschen wir sind. Ich gebe alles dafür!“

Andreas Kienast
Fachberater und Dozent für ökologischen Anbau von landwirtschaftlichen Spezialkulturen, Arznei- und Gewürzpflanzen.
Berater bei der Entwicklung von autonomen Landbewirtschaftungssystemen wie digitale und solare Geräte und Maschinen für die Ökolandwirtschaft.
Kontaktmann zu vielen Bio-Landwirten mit Spezialkulturen in Deutschland, Österreich und auf dem Westbalkan.
Andreas: „Die jahrmilliardenalte evolutionäre Intelligenz der Natur hat unglaubliches Potenzial. Mit diesem können wir günstiger, zuverlässiger und mehr gesunde Lebensmittel, Heilpflanzen und Gewürzkräuter erzeugen. Mit der Natur und mit OEKOPROjekt21 können wir einen Wandel herbeiführen.“

Magnus Hetz
Nachhaltigkeits-Experte mit Leidenschaft
Von Kindheit an prägt Nachhaltigkeit mein Leben. Als Sohn einer Bioladnerin lernte ich früh, was gesunde Ernährung, soziale Gerechtigkeit und ein verantwortlicher Umgang mit der Umwelt bedeutet. Als Banker bekam ich tiefere Einblicke in ökonomische Zusammenhänge.
Seit 2007 bin ich Entdecker, Lenker & Entwickler einer nachhaltigen Marketingagentur in Nürnberg und darüber hinaus IHK-zertifizierter CSR-Manager. Diese Wissen, und mein ausgeprägtes strategisches Denken und Handeln bringe ich hier beim OEKOPROjekt21 ein.
„Mach(en Sie) auch mit… Gemeinsam für eine gesunde und lebendige Zukunft für uns und nachfolgende Generationen.“
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Unsere Satzung
Satzung der ÖKOPROjekt21 Kinder und Zukunft GgmbH
Satzung der ÖKOPROjekt21 Kinder und Zukunft
gemeinnützige
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Präambel
ÖKOPROjekt21 Kinder und Zukunft Foundation gGmbH ist ein
Wegbereiter für ökologisch-ökonomische Sozialprojekte des 21.
Jahrhunderts. Zukunftsorientierte Lebens- und Wirtschaftsformen mit
erfüllenden Lebenswerten können in diesen Projekten entstehen – mit
sozialer Verantwortung und Sicherheit innerhalb der Gemeinschaft, mit
mehr Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder, für die Einbindung sozial und
gesundheitlich Benachteiligter sowie der Wertschätzung der
Lebenserfahrung von älteren Menschen, in familienähnlicher Umgebung, mit
stärkerer Einbeziehung der Natur und höherer Achtung unserer Umwelt, für
mehr Nachhaltigkeit und Schutz unserer natürlichen Ressourcen.ÖKOPROjekt21 Kinder und Zukunft Foundation gGmbH setzt sich
für den Schutz der Umwelt, die Förderung und Umsetzung nachhaltiger
Entwicklungen, die Förderung eines sozialen und ökologischen Lebensstils
und dessen Organisation sowie für die Förderung einer lebenswerten
freiheitlicheren Zukunft mit positiver Nachhaltigkeit für die folgenden
Generationen ein. Diese Projekte zu fördern und mitzugestalten ist unser
Ziel.
§ 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1. Die Gesellschaft führt die Bezeichnung:
ÖKOPROjekt21 Kinder und Zukunft Foundation
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter HaftungIm folgenden Satzungstext wird die Gesellschaft auch kurz, als
Ökoprojekt21 Foundation gGmbH bezeichnet.2. Der Sitz der Gesellschaft ist Nördlingen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Gegenstand
- Gegenstand des Unternehmens sind die Förderung des
Umweltschutzes, des Naturschutzes und des Klimaschutzes und die
Förderung der Bildung und Erziehung
- Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die zur Erreichung des Gegenstands der Gesellschaft notwendig oder
nützlich erscheinen.
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für Zwecke entsprechend dem Gegenstand der Gesellschaft verwendet
werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in
ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten
Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen. Bei
Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fallt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten
Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer
geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den SOS-Kinderdorf e.V., der es
ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden
hat.
§ 3 Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes
Der Unternehmensgegenstand soll verwirklicht werden durch folgende
Handlungen und Aktivitäten im Interesse der Erhaltung und
Wiederverbesserung des Ökosystems Erde und der Sicherung einer
lebenswerten Umwelt für nachkommende Generationen:
-
Gründung und Betrieb eines Instituts zur Verbreitung des
ökologischen Knowhows und zur Ausbildung ökologisch orientierter
Personen sowie Entwicklung innovativer ökologischer Verfahren. -
Erwerb von Grundstücken, um sie dauerhaft im Eigentum der
Ökoprojekt21 Foundation gGmbH zu halten und vor Zerstörung und
Spekulation zu schützen. -
Sicherung des nachhaltigen Umgangs mit der Natur und den
Ressourcen durch ökologische Bewirtschaftung. -
Realisierung von gemeinnützigen Projekten in Form von Lebens-
bzw. Gemeinschafts-Modellen, in denen Ökologie große Bedeutung
hat. -
Finanzielle Förderung von gemeinnützigen Projekten und
Institutionen zur Verbreitung des Öko-Quartett-Gedankens
(Öko-Suffizienz, Öko-Effizienz, Öko-Resilienz und Öko-Konsistenz) mit
dem Ziel, die Zukunft und Lebensqualität der nachfolgenden Generationen
zu sichern und zu steigern im Interesse einer Beendigung des
Überverbrauchs, einer höheren Ressourceneffizienz, einer Stärkung von
Ökosystemen und eines Übergangs zu naturverträglichen Technologien, die
das Ökosystem nutzen ohne es zu zerstören. -
Finanzielle Förderung von Schulen und gemeinnützigen
Institutionen, die Forschung und Lehrtätigkeit im ökologischen Bereich
betreiben sowie Vergabe von Stipendien zur ökologischen Aus-, Fort- und
Weiterbildung.
§ 4 Stammkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00 (Euro
fünfundzwanzigtausend).
§ 5 Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die
Gesellschafterversammlung kann jederzeit jedem Geschäftsführer
EinzeIvertretungsbefugnis erteilen. Sie kann weiter jedem
Geschäftsführer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Diese Regelungen gelten auch für jeden Liquidator. Die Geschäftsordnung
für die Geschäftsführung erlässt die Gesellschafterversammlung.
§ 6 Ältestenrat
- Die Gesellschafterversammlung kann zur Beratung, Überwachung und
Ausgleichsfunktion einen Ältestenrat einberufen. Für diesen gelten
nachfolgende Bestimmungen:
a) Der Ältestenrat ist kein Aufsichtsrat im Sinne des § 52
GmbH-Gesetz.
-
Der Ältestenrat besteht aus mindestens drei, höchstens elf
Personen. Dem Ältestenrat sollen Personen angehören, die besondere
Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der
Ökoprojekt21 Foundation gGmbH haben. -
Die Zusammenarbeit zwischen dem Ältestenrat und den weiteren
Organen der Ökoprojekt21 Foundation gGmbH ist kontinuierlich zu
gestalten. Mindestens einmal jährlich ist vom Ältestenrat eine Sitzung
der Organe einzuberufen. -
Aufgaben des Ältestenrats werden näher in der Geschäftsordnung
durch eine Ältestenratsatzung der Ökoprojekt21 Foundation gGmbH
geregelt; -
Der Ältestenrat hat insbesondere die Aufgabe der Mitgestaltung,
Überwachung und Regelung der Einhaltung der Ziele von Ökoprojekt21
Foundation gGmbH. Sollte die Entwicklung nicht den Grundsätzen der
Ökoprojekt21 Foundation gGmbH entsprechen, ist darauf hinzuwirken, dass
Maßnahmen ergriffen werden, die strategische Ausrichtung zu
heilen. -
Der Ältestenrat ist berechtigt, Verstöße gegen die Grundsätze der
Ökoprojekt21 Foundation gGmbH zu ahnden und Strafen in angemessener Höhe
oder Ausschluss aus den Organen und Projekten gegenüber Mitgliedern
auszusprechen, sollten die Maßnahmen zur nachhaltigen Ausrichtung nicht
umgesetzt werden. Maximale Strafen dürfen nur bei Vorsatz und grober
Missachtung der ausgesprochenen Empfehlungen verhängt werden.
Entscheidungen des Ältestenrats sind mit Begründung schriftlich
mitzuteilen. Eine Frist von 90 Tagen zur Heilung der Fehlhandlung ist
einzuräumen.
- Die Ratszeit beträgt drei Jahre. Scheidet ein Rat aus, so wählen der
Ältestenrat und die Gesellschafter-versammlung einen Nachfolger.
Wiederwahl ist zulässig. Das Amt endet mit der Wahlversammlung, jedoch
bleiben die Ältestenräte solange im Amt, bis Nachfolger bestellt worden
sind. Das Amt endet weiter durch Tod und durch Niederlegung, die
jederzeit zulässig ist.
-
Ein Rat kann nur aus wichtigem Grund persönlich oder schriftlich
abberufen werden. Dem Rat ist zuvor Gelegenheit zur mündlichen oder
schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Beschluss bedarf der
Zweidrittel-Mehrheit der Stimmen des Ältestenrats und der
Gesellschafterversammlung. -
Die Räte haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Sobald ein Rat
die Absicherung von Vermögensschäden verlangt, hat die Ökoprojekt21
Foundation gGmbH eine Versicherung für alle Risiken
vorzuhalten. -
Der Ältestenrat kann als Fachbeirat sachkundige, der Ökoprojekt21
Foundation gGmbH dienliche Personen, Institutionen und Organisationen
berufen.
- Die Tätigkeit des Ältestenrats erfolgt ehrenamtlich. Fahrtkosten und
notwendige Übernachtungskosten werden entsprechend der Geschäftsordnung
erstattet. Die Gesellschafterversammlung kann für Tätigkeiten des
Ältestenrats eine angemessene Aufwandsentschädigung festsetzen.
- Solange der Ältestenrat nicht gebildet ist, nehmen seine Befugnisse
die Geschäftsführer der Gesellschaft wahr.
§ 7 Fachbeirat
Die Organe der Ökoprojekt21 Foundation gGmbH können jedes für sich
allein zur Unterstützung ihrer Arbeit Fachbeiräte einberufen.
-
Aufgaben der Fachbeiräte werden in der Geschäftsordnung durch
entsprechende Fachbeiratssatzungen definiert. -
Die Tätigkeit der Fachbeiräte erfolgt ehrenamtlich. Fahrtkosten
und notwendige Übernachtungskosten werden entsprechend der
Geschäftsordnung erstattet. Eine Aufwandsentschädigung wird entsprechend
der Geschäftsordnung gezahlt
§ 8 Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung und
Vereinigung von Geschäftsanteilen
Verfügungen über Geschäftsanteile oder Teile hiervon sind nur mit
Zustimmung aller Gesellschafter zulässig. Die Teilung oder Vereinigung
von Geschäftsanteilen erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, der der
notariellen Beurkundung und der Zustimmung des betroffenen
Gesellschafters bedarf. Dieser ist berechtigt, an der Beschlussfassung
mitzuwirken.
§ 9 Sonstiges
-
Soweit diese Satzung keine Bestimmungen enthält, gilt das
Gesetz. -
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde unwirksam sein oder
werden, so soll davon der übrige Inhalt unberührt bleiben. Die
Gesellschafter sind verpflichtet, eine etwa unwirksame Bestimmung durch
eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck
möglichst nahe kommt.




